Sagt mal gibt es in der 408 eine Vorschrift nach der ich verpflichtet bin jede Handweiche vor befahren auf ihre Endlage zu überprüfen. Selbst habe ich dazu nichts gefunden bzw. wäre mir auch nicht bekannt. Aber vielleicht habe ich das auch nur übersehen. Na da bin ich ja mal gespannt.
Handweiche und Endlage
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Guten Abend Badfire,
ich sehe die ganze Sache so:
Richtlinie: ,,Vor dem Befahren mechanisch ortsgestellter Weichen und Gleissperren ist zu prüfen, ob sich diese in der für die Fahrt erforderlichen Stellung befinden.
Meine Ansicht: Kann ich überprüfen, während ich auf die Weiche/Gleissperre zufahre. Sie kann sich ja nur in Stellung rechts bzw. links befinden oder Gleissperre abgelegt oder aufgelegt.
Richtlinie: ,,Die Stellgewichte der Weichen und Gleissperren müssen sich in der jeweiligen Endlage befinden"
Meine Ansicht: Für mich ist die Endlage erreicht, wenn sich das Hebelgewicht in der Stellung rechts bzw. links befindet oder die Gelissperre abegelegt ist. Anders wäre es, wenn das Hebelgewicht z.B. in der Mitte steht (nur als Beispiel).
Richtlinie: ,,Ist dies nicht der Fall, ist vor der Weiche bzw. Gleissperre anzuhalten und diese in die erforderliche Stellung bzw. in die Endlage zu bringen"
Meine Ansicht: Ich erkenne nun, das sich das Hebelgewicht in der Mitte oder die Gleissperre noch halb aufgelegt ist, dann muss ich anhalten und das Hebelgewicht in die erforderliche Stellung bzw. in die Endlage bringen.
Ich hofffe man kann es ein bisschen wenigstens nachvollziehen
Es ist zum Teil denke ich eine interne Vorschrift, da ich im Internet nur ein Teil der Vorschrift gefunden habe.
Liebe Grüße
TfMaxius
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