BA = Bundesagentur für Arbeit
Diese gibt regelmäßig eine Liste heraus, für welche Berufe die Vorrangprüfung (ob für den Arbeitsplatz ein hiesiger Arbeitsloser zur Verfügung steht) entfallen soll:
arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/…/l6019022dstbai447048.pdf
Positivliste gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Beschäftigungsverordnung: Zuwanderung in Ausbildungsberufe
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat festgestellt, dass für folgende Berufe die Besetzung offener Stellen mit ausländischen Bewerberinnen oder Bewerbern arbeitsmarkt- und integrationspolitisch unter folgenden Voraussetzungen verantwortbar ist (Stand 01.09.2015)
...
51113
Berufe im technischen Eisenbahnbetrieb
51222
Berufe in der Überwachung und Wartung der Eisenbahninfrastruktur
51522
Berufe in der Überwachung des Eisenbahnverkehrsbetriebs
52202
Triebfahrzeugführer Eisenbahnverkehr
...
Die Besetzung einer offenen Stelle mit ausländischen Bewerberinnen oder Bewerbern ist in diesen Berufen dann verantwortbar, wenn die Stelle der Öffentlichkeit durch eine öffentliche Ausschreibung transparent gemacht worden ist. Daher ist Voraussetzung der Arbeitsmarktzulassung, dass zum Zeitpunkt der Zustimmung der BA die offene Stelle in der Jobbörse der BA veröffentlicht ist
Diese gibt regelmäßig eine Liste heraus, für welche Berufe die Vorrangprüfung (ob für den Arbeitsplatz ein hiesiger Arbeitsloser zur Verfügung steht) entfallen soll:
arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/…/l6019022dstbai447048.pdf
Positivliste gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Beschäftigungsverordnung: Zuwanderung in Ausbildungsberufe
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat festgestellt, dass für folgende Berufe die Besetzung offener Stellen mit ausländischen Bewerberinnen oder Bewerbern arbeitsmarkt- und integrationspolitisch unter folgenden Voraussetzungen verantwortbar ist (Stand 01.09.2015)
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51113
Berufe im technischen Eisenbahnbetrieb
51222
Berufe in der Überwachung und Wartung der Eisenbahninfrastruktur
51522
Berufe in der Überwachung des Eisenbahnverkehrsbetriebs
52202
Triebfahrzeugführer Eisenbahnverkehr
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Die Besetzung einer offenen Stelle mit ausländischen Bewerberinnen oder Bewerbern ist in diesen Berufen dann verantwortbar, wenn die Stelle der Öffentlichkeit durch eine öffentliche Ausschreibung transparent gemacht worden ist. Daher ist Voraussetzung der Arbeitsmarktzulassung, dass zum Zeitpunkt der Zustimmung der BA die offene Stelle in der Jobbörse der BA veröffentlicht ist