Also zuerst mal ein Grundsatz : Der Übergang einer Rangierfahrtin einer Zufahrt ohne Halt ist nicht zugelassen wenn: Bei Gruppensignalen ohne Lichtsperrsignal oder hoher Formsperrsignal ist dies nicht zugelassen.
Jetzt zu meiner Frage : Wie ich jetzt so mitbekommen habe ist das Sh1 Formsignal : Gleissperre ist abgelegt eine extra Zustimmung des Weichenwärter ist erforderlich. Da ich absolut jetzt verwirrt bin und keiner mir eine richtige Antwort geben kann und jetzt noch dazu mitbekommen habe das wenn das Sh1 Formsignal binnen 5m zum Hp0 Formsignal steht, darf ich fahren. Wenn das Sh1 formsignal direkt am Hp0 formsignal dran ist wiederum nicht. Kann mir irgendjemand sagen was jetzt passt und was nicht. Sonst gibt der obere Grundsatz keinen Sinn
Jetzt zu meiner Frage : Wie ich jetzt so mitbekommen habe ist das Sh1 Formsignal : Gleissperre ist abgelegt eine extra Zustimmung des Weichenwärter ist erforderlich. Da ich absolut jetzt verwirrt bin und keiner mir eine richtige Antwort geben kann und jetzt noch dazu mitbekommen habe das wenn das Sh1 Formsignal binnen 5m zum Hp0 Formsignal steht, darf ich fahren. Wenn das Sh1 formsignal direkt am Hp0 formsignal dran ist wiederum nicht. Kann mir irgendjemand sagen was jetzt passt und was nicht. Sonst gibt der obere Grundsatz keinen Sinn