wie ist es den Betrieblich geregelt wenn eine Störung mit der Geschwindigkeitsanzeige ist?
Hi,
Siehe BRW 6103, Seite 2
Bei Ausfall der Geschwindigkeitsanzeige oder erkannter
Falschanzeige darf die Fahrt nur dann fortgesetzt werden,
wenn eine zweite funktionsfähige Geschwindigkeitsanzeige
vorhanden ist. Ist keine funktionsfähige Geschwindigkeitsanzeige
vorhanden, ist ein Hilfstriebfahrzeug erforderlich.
Eine Weiterfahrt ohne funktionsfähige Geschwindigkeitsanzeige
ist nach Zustimmung der Betriebszentrale bis zu
dem benannten Bahnhof möglich. Dabei ist die Geschwindigkeit
so weit zu verringern, dass die zulässige
Geschwindigkeit mit Sicherheit nicht überschritten wird.
dass die zulässige Geschwindigkeit mit Sicherheit nicht überschritten wird
Woran mach ich das fest? Darf ich (oder muss ich sogar?) die Streckenkenntnis dazu ziehen?
Ich hab einen Kollegen, der hat sich in Absprache mit der Bz und seiner Leitstelle ne Tacho-App aufs Handy gezogen, die die Geschwindigkeit per GPS berechnet und damit die Fpl-Geschwindigkeit um 20 km/h unterfahren. Bis zum Zielbahnhof waren es noch rund 100 km und die durfte er so fahren.