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Schutzsignale (Sh)

Allgemeines:

(1)
Zweck

Schutzsignale dienen dazu, ein Gleis abzuriegeln, den Auftrag zum Halten zu erteilen oder die Aufhebung eines Fahrverbots anzuzeigen.

(2)
Die Schutzsignale gelten für Zug- und Rangierfahrten.

(3)
Verwendung

Die Signale Sh 0 und Sh 1 werden verwendet am Sperrsignal, Gleissperrensignal (Formsignal) und Abschlusssignal von Stumpfgleisen.

(4)
Das Formsignal kann mit einem Wartezeichen (Signal Ra 11) verbunden sein.

(5)
Standort

Abweichend der Regel dürfen die Signale bei Gleiswaagen, Schiebebühnen und Drehscheiben links aufgestellt sein.

(6)
Beleuchtung

Signale Sh 0 an Gleisanschlüssen, die Stumpfgleiseinfahrten begrenzen, sind bei Dunkelheit beleuchtet.
Übrige Signale Sh 0 und Formsignale Sh 1 sind rückstrahlend oder beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.