Signalbuch-Online
Signal Lf 1/2 - Langsamfahrbeginnscheibe (DV 301)

(1)
Bedeutung

Auf dem am Signal beginnenden, in der Regel durch eine Endscheibe begrenzten Gleisabschnitt
darf die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden.


(2)
Beschreibung

Eine rechteckige, gelbe Scheibe mit weißem Rand zeigt eine schwarze Ziffer.



(3)
Angezeigte Geschwindigkeit

Die durch die Kennziffer angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, bis das letzte Fahrzeug den Gleisabschnitt verlassen hat.

(4)
Kennzahlen

Für die Anwendung der Kennziffern gilt der Absatz 7 des Lf 1 sinngemäß.

(5)
Beleuchtung

Das Signal Lf 1/2 ist bei Dunkelheit zu beleuchten. Der Eisenbahninfrastrukturunternehmer darf Ausnahmen zulassen.

(6)
Aufstellung an Hauptgleisen

Das Signal zeigt Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Bahnhofsgleisen an, soweit diese keine durchgehenden Hauptgleise sind.
Es steht am Anfang des langsam zu befahrenden Gleises unmittelbar rechts neben dem Gleis und wird nicht signalmäßig vorangekündigt.

Reicht die Entfernung vom Gleisanfang bis zum Beginn des langsam zu befahrenden Gleisabschnitts für die Abbremsung aus (siehe Lf 1 Absatz 11),
so sind an Stelle des Signals Lf 1/2 die Signale Lf 1 und Lf 2 aufzustellen.

(7)
La

Der Triebfahrzeugführer wird über die aufgestellten Signale Lf 1/2 durch die La unterrichtet.

Er hat sich bei der Einfahrt auf die in der La angegebene Geschwindigkeit - bei unterschiedlichen Geschwindigkeitsangaben
für einzelne Gleise auf die niedrigste - einzurichten.

Ab Signal Lf 1/2 darf die dort angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden.

Ausfahrt
Bei Ausfahrten wird der Triebfahrzeugführer durch das Signal Lf 3 darauf hingewiesen,
dass für das betreffende Gleis eine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht.

(8)
Ungültiges Signal Lf 1/2

Solange das Signal Lf 1/2 als ungültig gekennzeichnet ist, darf das Signal Lf 3 nicht aufgestellt sein.

(9)
Verweis zum Fachthema "Langsamfahrstellen"


Langsamfahrstellen
Aufbau und Verhaltensweisen an dauerhaften und vorübergehenden Langsamfahrstellen.