Signalbuch-Online
Mastschilder

(1)
Mastschilder an Lichtsignalen

Lichtsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten ist, sind durch Mastschilder kenntlich.



Die Mastschilder geben das Verhalten bei Halt zeigenden oder gestörten Lichtsignalen vor. Sie sind:

a)
weiß-rot-weiß
bzw. ein mit der Spitze nach oben weisendes rotes Dreieck auf weißem Grund (DV 301),

b)
weiß-gelb-weiß-gelb-weiß,

c)
weiß-schwarz-weiß-schwarz-weiß (nur bei den Gleichstrom - S-Bahnen Berlin und Hamburg),

d)
rot (nur bei der Gleichstrom - S-Bahn Berlin) sowie

e)
weiß mit schwarzen Punkten (DV 301)

a

Weiß-rot-weißes Mastschild
An einem durch ein weiß-rot-weißes Mastschild bzw. durch ein Mastschild mit einem mit der Spitze nach oben weisenden roten Dreieck auf weißem Grund (DV 301) gekennzeichneten Lichtsignal,
das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nur auf
Ersatzsignal, Gegengleisfahrt-Ersatzsignal, Vorsichtsignal,
Befehl oder - bei Signal Zs 12 - auf mündlichen bzw. fernmündlichen Auftrag vorbeifahren.

Rangierfahrten dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Wärters am Signal vorbeifahren.

b

Weiß-gelb-weiß-gelb-weißes Mastschild
An einem durch ein weiß-gelb-weiß-gelb-weißes Mastschild gekennzeichneten Lichthauptsignal,
das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge, wenn nach dem Anhalten vor diesem Signal eine verständigung mit dem Fahrdienstleiter nicht möglich ist, ohne Zustimmung vorbei fahren und müssen bis zum nächsten Hauptsignal auf Sicht fahren.

Hauptsignale mit diesem Mastschild besitzen im Geltungsbereich der DV 301
zugleich eine Vorsignalfunktion.

c

Weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißes Mastschild
An einem durch ein weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißes Mastschild gekennzeichneten Lichthauptsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nach dem Anhalten vor diesem Signal ohne Zustimmung vorbeifahren und müssen bis zum nächsten Hauptsignal auf Sicht fahren.

Hauptsignale mit diesem Mastschild besitzen zugleich eine Vorsignalfunktion.

d

Rotes Mastschild
An einem durch ein rotes Mastschild gekennzeichneten Lichthauptsignal,
das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nur auf Ersatzsignal, Gegengleisfahrt-Ersatzsignal, Befehl oder - bei Signal Zs 12 auf mündlichen bzw. fernmündlichen Auftrag vorbeifahren.

Bis zum nächsten Hauptsignal ist auf Sicht zu fahren.

e

Weißes Mastschild mit zwei schwarzen Punkten
An einem durch ein weißes Mastschild mit zwei schwarzen Punkten
gekennzeichneten Lichtsignal, das Halt zeigt, dürfen Züge nur auf Befehl vorbeifahren.

Ein mit diesem Mastschild gekennzeichnetes Signal, das Ra 12 (DV 301) zeigt oder
erloschen ist, hat für Züge keine Bedeutung.


(2)
Formhauptsignale

Die Maste der Formhauptsignale sind zur besseren Erkennbarkeit rot-weiß gekennzeichnet.
Diese Kennzeichnung enthält keine Information.