Freimeldung des Gefahrenraums
(Textstellen/Auszüge von Wikipedia.org)




Der Verkehr nimmt zu und die Unfälle an Bahnübergängen häufen sich. Aus diesem Grund musste eine Möglichkeit gefunden werden,
den direkten Kreuzungsbereich (Gefahrenraum, oben in der Grafik rot) technisch zu überwachen.

Derzeitige technische Möglichkeiten der Gefahrenraumüberwachung:
- Induktionsschleifen -
- Infrarot-Lichtschranken -
- Radar-Systeme -
- Videoüberwachung -


Durch sie sollen Hindernisse erkannt werden. Befindet sich ein Hindernis auf dem Bahnübergang, verhindern sie das Schließen der Schranken.
Der Bahnübergang wird somit nicht freigemeldet. Signale bleiben auf "Halt", der Lokführer erhält keine Überwachung und/oder der
Fahrdienstleiter wird durch die Technik informiert, damit er weitere Maßnahmen einleiten kann.

Diese Systeme werden unter Hochdruck weiterentwickelt.
Sie kommen nicht nur auf Haupt- und Nebenbahnen zum Einsatz, sondern finden auch in der Stadt (bei Stadt- und Straßenbahnen) Anwendung.

Indunktionsschleife
Hier sind Kontaktschleifen in den Bodenbelag des Gefahrenbereichs eingelassen.

Infrarot-Lichtschranken
Hier sind zwei Lichtschranken diagonal durch den Gefahrenraum ausgerichtet.
Je Seite eine Weitere überwacht den Berich der Schranken bzw. Lichtzeichen.

Radar-Systeme
Bei solchen Systemen wird der Gefahrenbereich durch sogenannte Tripelspiegel eingegrenzt.
Neben der Bereichseingrenzung prüfen sie die Funktion der Anlage und speichern einen Referenzwert für einen geräumten Bahnübergang.
Der Radarspiegel überprüft beim Herannahen eines Zuges und Schließen der Schranken die vorher aufgenommenen Referenzdaten mit den Aktuellen.
Weicht die aktuelle Aufnahme des vermeintlich geräumten Bahnübergangs von den Referenzdaten ab, wird über die Signalsteuerung
die Weiterfahrt des Zuges praktisch verhindert. Die Steuerungselektronik filtert alle Objekte mit weniger
als 10 Zentimeter Kantenlänge heraus, um Störungen durch Vögel oder andere Tiere zu vermeiden.

Derartige Bahnüberganänge erkennt man häufig an den eiförmigen Radargeräten.


Radar-Systeme

Videoüberwachung
Die Videoüberwachung - bei der der Gefahrenraum durch den zuständigen Mitarbeiter eingesehen werden kann - wird zunehmend durch
die vorherig genannten technischen Möglichkeiten verdrängt, da bei ihnen kein freimelden durch Personal mehr erforderlich ist.