Sicherungsarten für Straßenverkehrsteilnehmer

Bahnübergänge müssen gegenüber dem Straßenverkehr auf unterschiedliche Arten gesichert werden.
Ungesicherte Bahnübergänge gibt es nicht, da jeder Bahnübergang eine bestimmte Sicherung aufweist.
Ein Andreaskreuz oder eine ähnliche Beschilderung reicht bereits aus und zählt als Sicherung.

Die Art der Sicherung hängt von vielen Faktoren ab. Hier spielt zum Beispiel die Art der Bahn (ob Haupt- oder Nebenbahn),
die Anzahl der Fahrzeuge die diesen passieren und die örtlichen Gegebenheiten eine Rolle.

Die Stärke des Straßenverkehrs wird anhand der Fahrzeuge bestimmt, welche an einem Tag den Bahnübergang passieren.
Hier wird nach schwachem, mäßigem und starkem Verkehr unterschieden.

Schwacher Verkehr: bis zu 100 Kraftfahrzeuge,
mäßiger Verkehr: 100 bis zu 2500 Kraftfahrzeugen oder
starker Verkehr: mehr als 2500 Kraftfahrzeugen pro Tag.

Bei nicht technisch gesicherten Bahnübergängen ist meist nur das Andreaskreuz oder eine ähnliche Beschilderung zu finden.

Die technische Sicherung eines Bahnübergangs ist weitaus vielfältiger. Es gibt:

Ampeln:

Lichtzeichen oder Blinklichter

Schranken:

Halbschranken (mit Lichtzeichen oder Blinklichtern)
Vollschranken (mit Lichtzeichen oder Blinklichtern)
oder
nur Schranken


Lichtzeichenanlage (LZA):



Bei einer LZA gibt es eine Gelb- und eine Rotphase, die Grünphase (wie bei der herkömmlichen Verkehrsampel) entfällt.



Setzt die Sicherung ein, leuchtet zuerst ein gelbes und dann nach 3-5 Sekunden ein rotes Ruhelicht.



Endet die Sicherung erlischt das rote Ruhelicht (ohne erneute Gelbphase).

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Blinklichtanlage (BLA):


Alte Bundesländer:




Neue Bundesländer:



In den alten Bundesländern blinken die Straßensignale nach einsetzen der Sicherung mit der anderen Straßenseite im Wechsel...



In den neuen Bundesländern blinken die Straßensignale meist synchron...



Endet die Sicherung erlischt das Blinklicht.
Sind Schranken vorhanden geschieht dies in den alten Bundesländern etwas zeitgleich mit dem Anlaufen der Schrankenantriebe,
in den neuen Bundesländern geschieht dies erst, wenn die Schranken ihre Endlage erreicht haben.

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Halbschranken:



Halbschranken sperren nur die Zufahrt zum Bahnübergang. Sie ermöglichen also jederzeit ein räumen des Gefahrenbereichs.



Endet die Sicherung, öffnen sich die Schranken wieder und das Rotlicht erlischt.

Information:
Bei Halbschranken dürfen maximal 240 Sekunden zwischen dem Beginn der Sicherung und dem Erscheinen des ersten Eisenbahnfahrzeugs vergehen.
Bei längerer Zeit besteht die Gefahr, dass Verkehrsteilnehmer die Anlage ignorieren bzw. die Schranken umfahren.

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Vollschranken:



Vollschranken sperren den Übergang auf voller Breite.



Hierfür ist eine Überwachung des Gefahrenbereich zwingend nötig. Diese kann durch einen örtlichen
Schrankenwärter, durch den Fahrdienstleiter auf dem Stellwerk (durch Videoüberwachung) oder durch morderne Radartechnik erfolgen.

Hierzu folgender Verweis:



Auch können derartige Anlagen aus zwei "Halbschranken" gebildet sein:



Beim Schließvorgang schließen sich zuerst die Zufahrtsschranken...



Nach Ablauf einer Räumungszeit (oder ggf auch Freimeldung) schließt sich auch die zweite Schranke...



Endet die Sicherung, öffnen sich die Schranken wieder und das Rotlicht erlischt.

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Nur Schranken:

Alleinstehende Schranken werden zumeist durch Wärter bedient. Hier sind keine Lichtzeichen notwendig.



Auch können es Anrufschranken sein. Diese sind in der Grundstellung dauerhaft geschlossen.
Möchte ein Verkehrsteilnehmer den Bahnübergang passieren, ruft er über eine Sprechstelle den zuständigen Mitarbeiter an.
Sofern keine Zugfahrt stattfindet öffnet dieser die Schranken. Bevor er die Schranken wieder schließt ertönt eine Warndurchsage.